Die neue BEG 2021

Mit der „Bundesförderung für effiziente Gebäude“ (BEG) wird die energetische Gebäudeförderung in Umsetzung des Klimaschutzprogramms 2030 vollständig neu aufgestellt und weiterentwickelt. Mit der BEG sollen künftig noch stärkere Anreize für Investitionen in Energieeffizienz und erneuerbare Energien und damit ein entscheidender Beitrag zur Erreichung der Energie- und Klimaziele 2030 im Gebäudesektor gesetzt werden.

Förderung für Ihren Sonnenschutz

Seit dem 01.01.2021 wird der Ersatz oder erstmalige Einbau von außenliegenden Sonnenschutzeinrichtungen mit optimierter Tageslichtversorgung gefördert. Neben mehreren Teilprogrammen soll durch das Programm „Einzelmaßnahmen an der Gebäudehülle“ die Energieeffizienz des Gebäudes verbessert werden, wie beispielsweise durch Fenster und Türen, als auch durch Maßnahmen zum Sonnenschutz. Motorisierter außenliegender Sonnenschutz erfüllt die Anforderungen an eine optimierte Tageslichtversorgung, da er verfahrbar ist und somit den Strahlungseintrag auf die notwendigen Bedürfnisse hin optimiert.

Im Sommer 2021 wird eine weiter Förderung für außenliegenden Sonnenschutz veröffentlicht, über die wir Sie auf dieser Seite sofort nach Bekanntgabe informieren werden.

Nutzen Sie die Fördermöglichkeiten, investieren Sie in Ihren Sonnenschutz und tragen Sie zum Schutz unserer Umwelt bei. Wir erklären Ihnen, wie Sie vom Förderprogramm profitieren können.

Was wird gefördert?

  • außenliegende Sonnenschutzeinrichtungen mit optimierter Tageslichtversorgung, sowohl Ersatz als auch erstmaliger Einbau
  • auch Einbau neuer bzw. Erneuerung von Rollläden und außenliegenden Verschattungselementen nach DIN 4108-2
  • auch fensterintegrierte Verschattungssysteme

Das neue BEG Förderprogramm fördert Reflexa Sonnenschutzprodukte aus den Bereichen Raffstore, Schrägverschattung, Gelenkarm-, Wintergarten-, Senkrechtmarkise, Rollladen und Sonderverschattung.
Die Reflexa Herstellererklärungen geben Ihnen einen genauen Überblick aller förderbaren Reflexa Produkte.

Wie hoch ist die Förderung für Einzelmaßnahmen?

  • Förderung beträgt 20% der Investitionssumme
  • Mind. Investitionssumme 2.000 EUR brutto
  • Max. Investitionssumme 60.000 EUR brutto (pro Wohneinheit)
  • Bei Umsetzung einer Sanierungsmaßnahme als Teil eines im Förderprogramm „Bundesförderung für Energieberatung für Wohngebäude“ geförderten individuellen Sanierungsfahrplan (iSFP) ist ein zusätzlicher Förderbonus von 5 Prozent möglich
  • Die Zuständigkeit für die Durchführung der Zuschussförderung liegt bei der BAFA

Ablauf der Beantragung

Energieeffizienz-Experten finden unter: www.energie-effizienz-experten.de

1

Erstellung einer technischen Projekbeschreibung durch den Energieeffiezienz-Experten (noch vor der Baumaßnahme)

2

Antragstellung der Förderung für Einzelmaßnahmen

3

Erteilung des Zuwendungsbescheids

4

Start des Bauprojekts

5

Informationen über den genauen Ablauf finden Sie auf der Website des Bundesministerium für Wirtschaft und Energie.

Weitere Informationen und Downloads zur Bundesförderung für effiziente Gebäude

Kontakt

Bei Fragen dazu, helfen wir Ihnen gerne über unser Kontaktformular weiter.
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